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Waldbrandgefahr und Wasserknappheit: Massnahmen für Nottwil

  • Autorenbild: Patrik Muri
    Patrik Muri
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die anhaltende Trockenheit erfordert zwingende Massnahmen. Der Kanton Luzern hat ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie weitreichende Einschränkungen bei der Wasserentnahme erlassen.


Die Gefahr ist real: Unser Einsatz von letzter Woche

Dass diese Vorgaben zwingend einzuhalten sind, zeigte unser Einsatz von letzter Woche. Wir mussten wegen eines Vegetationsbrandes auf dem Waldboden ausrücken. Die extrem trockenen Böden entzünden sich und wurde zum Glück nur vom aufmerksamen Landwirt rechtzeitig entdeckt.



Gemäss den Vorgaben des Kantons gilt für Dich:

  • Wald und Waldesnähe (50 Meter): Absolutes Feuerverbot. Das Nutzen von befestigten Feuerstellen oder Waldhütten mit Feuerstelle/Kamin ist verboten. (Erlaubt bleiben hier ausschliesslich Elektro- und Gasgrills).

  • Gesamtes Kantonsgebiet: Das Feuern an unbefestigten Stellen sowie die Nutzung von Einweggrills sind komplett verboten.

  • Feuerwerk und Laternen: Das Abbrennen von Feuerwerk (Raketen, Batterien, Kleinfeuerwerk) sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen/Heissluftballonen ist im ganzen Kanton untersagt.

  • Raucherwaren: Zigaretten und Zündhölzer nie achtlos wegwerfen.


Wasserknappheit: Einschränkung der Wasserentnahme

Zusätzlich zur akuten Brandgefahr führt die Trockenheit zu einem kritischen Wassermangel in den Gewässern. Das Beziehen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen für die Bewässerung und andere Zwecke ist in weiten Teilen untersagt.


Detailinformationen zu den spezifischen Einschränkungen bei der Wasserentnahme findest Du in der offiziellen Mitteilung der Gemeinde Nottwil:


Wir bitten Dich: Halte Dich an diese Regeln.

Hilf aktiv mit, unsere Gemeinde zu schützen und weitere gefährliche Einsätze zu verhindern.

 
 
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